Wasser - Benützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt1,41 € /m³

Gemäß Wassergebührenordnung vom 9. Dezember 2004 errechnet sich die Wasserbenützungsgebühr aus dem Verbrauch (lt. Wasseruhr) mal dem Kubikmetersatz. Die Vorschreibung erfolgt am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. 

 § 3

(2) Die Wassergebühr beträgt für jeden durch Wassermesser gemessenen vollen Kubikmeter:

Ab   01.01.2024 ............................. € 1,41 inkl. MwSt.

 

(3) Wenn der Wassermesser offenbar unrichtig anzeigt oder ganz still steht, wird der Wasserverbrauch nach dem Durchschnitt der letzten vorher gemessenen 12 Monate ermittelt, oder bei Fehlen derartigen Vergleichszahlen, nach den Angaben des neuen Wassermessers für den nächstfolgenden vergleichbaren Zeitraum berechnet. 

 

(4) Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten. Diese beträgt jährlich 

      a) für unbebaute Grundstücke je Parzelle € 27,50 inkl. MwSt.

      b) für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird, € 27,50 inkl. MwSt.

 

§ 5 a 

In Hinkunft ändern sich die Anschluss- bzw. Benützungsgebühren jeweils per 01.01. eines jeden Jahres im Ausmaß der Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen 12 Monaten, verlautbart durch die Statistik Austria auf der Basis von 1986. Sie sind zur gegebenen Zeit betraglich festzulegen.