Hundeabgaben und Hundemarke

Regelungen für Hundehalter

Jeder mehr als 12 Wochen alte Hund muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Dabei ist der erforderliche Sachkundenachweis, eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht, vorzulegen. 

Mit 1. September 2022 ist in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz in Kraft getreten. Dementsprechend müssen seither auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekanntgegeben werden. Gemeinden haben außerdem die Möglichkeit, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung zu prüfen. Diese Überprüfung können die Gemeinden wahlweise bei den Hundehaltern oder direkt beim Versicherungsunternehmen vornehmen. Diese Gesetzesanpassung verbessert den Opferschutz. Es soll damit sichergestellt werden, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist.

Die Hundeabgabe beträgt für jeden Hund jährlich € 50,00 und für Wachhunde jährlich € 20,00. Die Hundemarke kostet € 4,00.

Zuständig