Grundsteuer A und B

Vom Finanzamt wird der sogenannte Messbetrag festgestellt. Nach diesem Messbetrag richtet sich Ihre jährliche Vorschreibung. 

Für die Berechnung des Jahresbeitrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des Steuermessbetrages wie folgt festgelegt: 

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe:     500,000 v. H. des Steuermessbetrages

Grundsteuer für sonstige Grundstücke (B):                             500,000 v. H. des Steuermessbetrages

Sie müssen den Messbetrag mit 5 multiplizieren, um Ihre Jahresvorschreibung zu errechnen. Sollte der errechnete Betrag über € 75,00 liegen, so wird er durch 4 geteilt und so jeweils am 15. Februar/Mai/August/November zur Vorschreibung gebracht. Liegt der Betrag unter € 75,00, wird er einmalig am 15. Mai jeden Jahres vorgeschrieben.