Bauplatzbewilligung

Der Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden darf grundsätzlich nur auf Grundflächen bewilligt werden, für die eine Bauplatzbewilligung bereits vorliegt oder gleichzeitig mit der Baubewilligung erteilt wird. Das Erfordernis einer Bauplatzbewilligung entfällt für Grundstücke, deren Grenzen sich zur Gänze mit den in einem rechtswirksamen Bebauungsplan festgelegten Bauplatzgrenzen decken.

 

Zuständig

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