Baufertigstellungsanzeige

Die Fertigstellung von Neu-, Zu- oder Umbauten ist vom Bauherrn bei der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Mit der Baufertigstellungsanzeige übernimmt der Bauherr gegenüber der Baubehörde die Verantwortung für die bewilligungsmäßige und fachtechnische Ausführung des Bauvorhabens einschließlich der Einhaltung der im Baubewilligungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen.

 

Zuständig

Formulare