Baubewilligung

Bei Bauvorhaben, welche nicht als „anzeigepflichtig" einzustufen sind, sind folgende Unterlagen bei der Baubehörde einzubringen:

  • Ausgefülltes und unterfertigtes Baubewilligungsansuchen

  • Gesetzeskonformer Bauplan in mindestens 3facher Ausfertigung

  • Baubeschreibung in 3facher Ausfertigung

* Die Vorlage zusätzlicher Unterlagen kann je nach Bauvorhaben erforderlich sein


Zuständig

Formulare