Abfallgebühr - Grundgebühr

Für die Sammlung und Behandlung der in Haushalten anfallenden Siedlungsabfälle ist jährlich eine Grundgebühr (alle Beträge inkl. MwSt.) zu entrichten. Diese beträgt für 

(a) Haushalte im Sinne der Abfallordnung 

      für 3-wöchige Abholung: € 89,14 

      für 6-wöchige Abholung: € 70,53 

(b) nicht ständig bewohnte Liegenschaften/Ferienwohnungen: € 70,53 


Für folgende Ortschaften verringert sich aufgrund des Ausnahmebereichs gem. § 3 Abs. 2 die unter Abs. 1 lit. (a) und (b) angeführte Grundgebühr um 20 Prozent: Althellmonsödt 50 – 52, Auedt, Eckartsbrunn, Försterstraße 11, Haselgraben, Im Hölzl, Oberaigen, Pelmberg, Waldsiedlung, Weberndorf, Weignersdorf. 

Die Abfall-Grundgebühr beträgt dort

      für 3-wöchige Abholung: € 71,32

      für 6-wöchige Abholung: € 56,42

 

Die festgesetzte Grundgebühr beinhaltet allgemeine Kosten der Müllentsorgung an den Bezirksabfallverband, die Entsorgung von Biomüll, die Entsorgung von 2 m³ Grün- und Strauchschnitt je Anlieferungstag, die Entsorgung des Sperrmülls sowie die anteiligen Verwaltungskosten. 


Betriebe, in denen haushaltsähnliche Gewerbeabfälle anfallen (wie z. B. Bezirksseniorenhaus, Apotheken, Ordinationen, Büro-, Gastronomie-, Beherbergungs- sowie sonstige Gewerbebetriebe, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, …), haben jährlich eine Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt: 

(a) pro Abfalltonne mit 90 Liter und 120 Liter: 

      3-wöchige Abholung € 89,14 

      6-wöchige Abholung € 70,53 

(b) pro Abfallcontainer mit 770 Liter: 

      3-wöchige Abholung € 624,01 

      6-wöchige Abholung € 493,68 

(c) pro Abfallcontainer mit 1.100 Liter: 

     3-wöchige Abholung € 955,75 

     6-wöchige Abholung € 682,68 


Stichtag für die Ermittlung der Grundgebühr ist der 1. des jeweiligen Quartals. Änderungen, die vom Abgabenpflichtigen bekannt gegeben werden oder der Behörde auf anderem Weg zur Kenntnis gelangen, werden ab der nächsten Vorschreibung berücksichtigt. Abgabepflichtiger ist der Liegenschaftseigentümer bzw. mehrere Miteigentümer zur ungeteilten Hand. 

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühren beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen von den jeweiligen Liegenschaften erstmalig in Anspruch genommen wird. Die Gebühren sind vierteljährlich, und zwar am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.


Gemäß Abfallgebührenordnung vom 13.12.2019 sowie Gemeinderats-Beschluss vom 14.12.2023


Ankauf von Abfalltonnen/Abfallsack

Restmülltonne 90 oder 120 Liter: EUR 31,00 

Restabfallsack (orange) 90 Liter: EUR 8,00

Biotonne 60 Liter: EUR 21,00 

Bio-Eimer 10 Liter: EUR 4,00 

Biosäcke 10 Liter/26 Stück je Rolle: EUR 4,00 

Altpapiertonne: kostenlos 

Zustellung Tonne: EUR 20,00 

Für zusätzlichen Müll, der in der Mülltonne keinen Platz mehr hat, sind ausschließlich orange Müllsäcke zu verwenden, die am Marktgemeindeamt Hellmonsödt erworben werden können!